Energiewende - nur mit Atomkraft?

Mai 3rd, 2007

Die Energiewende sieht eine Entwicklung von angebots- zu bedarfsorientierter Energiepolitik, von zentralistischer zu dezentraler Energieversorgung, von fossilen und nuklearen zu regenerativen Energiequellen, von Energieverschwendung zu Energiesparmaßnahmen.

Dieses Konzept könnte jedoch nach Expertenmeinung am geplanten Atomausstieg scheitern.

Das Atomgesetz in seiner aktuellen Fassung sieht das Abschalten aller Atomkraftwerke in Deutschland bis zum Jahr 2020 vor. Es sind jedoch noch nicht die technischen Möglichkeiten vorhanden, um den Wegfall des aus Kernenergie erzeugten Stroms durch regenerative Energien abzudecken und auch bis CO2 freie Kohlekraftwerke im großen Stil verfügbar sind, werden noch Jahre vergehen (ganz abgesehen von den Problemen die durch die Lagerung des CO2 im Untergrund entstehen werden). Folglich muss die Energie aus anderen Quellen gewonnen werden – zum Beispiel aus neu gebauten Kohlekraftwerken. Somit würde nicht nur der CO2-Ausstoß vergrößert, sondern auch Geld verbaut, das damit nicht mehr in die Forschung für regenerative Energien investiert werden kann. Nach Angaben der Deutschen Physikalischen Gesellschaft würde durch den Atomausstieg bis 2020 der CO2 Ausstoß pro Jahr um 112 Mio. Tonnen ansteigen. Damit würde das Abschalten laut Plan alle bisherigen Anstrengungen zur CO2-Verminderung sinnlos erscheinen lassen.

Hier nun der Vorschlag des Chefs des drittgrößten Energieversorgers EnBW: die Abschaltpläne sollen zeitlich so gestreckt werden, wie es die Realisierungsmöglichkeiten erfordern. Konkret bedeutet das eine Verlängerung um 10 Jahre.

Netter Nebeneffekt dieser Laufzeitverlängerung wären hunderte Millionen Euro zusätzliche Gewinne, die die bereits abgeschriebenen Kraftwerke abwerfen würden. Hier will der Manager garantieren, den substantiellen Anteil dieser Gewinne in einen Forschungsfonds zur Entwicklung zukunftssicherer und nachhaltiger Technologien zu investieren.

Um seinen Vorschlag glaubwürdig zu machen, schlägt er außerdem eine Grundgesetzänderung vor. Der Klimaschutz solle als Verfassungsziel im Grundgesetz festgeschrieben werden, ebenso wie der Atomausstieg nach weiteren 10 Jahren. Außerdem will er eine verbindliche Zusage abgeben, dass die Industrie erhebliche Summen in die Forschung investieren wird.

Der Vorschlag der Laufzeitverlängerung ist nicht aus der Luft gegriffen, auch die Deutsche Physikalische Gesellschaft schlägt eine Verlängerung um ca. 10 Jahre vor. Es bleibt nur die Frage nach der Realisierbarkeit dieses Vorschlags, gegen Widerstände im Parlament, Verfassungsrechtler.. Und die Frage, ob es durch solche Projekte nicht zum weiteren Aufschieben der Einführung von mehr regenerativen Energiequellen kommt.

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